Polizei schreitet ein – und leitet Verfahren ein

Innerhalb weniger Minuten traf eine Streife ein und trennte Täter und Zeugen. Die Beamten nahmen Personalien auf, sicherten Videoaufnahmen umliegender Geschäfte und eröffneten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Der 58-Jährige zeigt sich bislang wenig kooperativ; laut Polizei verweist er auf „Notwehr gegen eine Plage“. Fachjuristen sehen das anders: Ihm drohen Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Doch jenseits der Paragrafen wächst nun der öffentliche Druck – was sagt die Stadt Kulmbach?