Unruhe in Kliniken und Klassenzimmern

Die neue Verordnung untersagt Vollverschleierung in allen öffentlichen Ambulatorien, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Kitas, sobald Patient*innen- oder Kinderschutzargumente greifen. Pflegeverbände fürchten, dass einige muslimische Frauen Routineuntersuchungen meiden könnten – ein Szenario, das selbst die konservative Ärztekammer nicht ausschließt.
Im Bildungsbereich dürfen Lehrpersonal und Besucher künftig kein Gesichtsschleier mehr tragen; für Schülerinnen greift das Verbot nur in Prüfungsräumen. Die Gewerkschaft STEI ruft bereits zu landesweiten Schulversammlungen auf, weil sie einen „Präzedenzfall politischer Dresscodes“ sieht.
Doch auch die Kultur bleibt nicht verschont – die Frage lautet: Dürfen Museen kontrollieren? …