Sonderkündigungsrecht und Wechseloptionen

Mit der Ankündigung der Erhöhung öffnet sich automatisch das Sonderkündigungsrecht. Versicherte dürfen innerhalb von zwei Monaten zu einer alternativen Krankenkasse wechseln, auch wenn sie ihre reguläre Bindungsfrist noch nicht erfüllt haben. Vergleichsportale rechnen bereits mit einem spürbaren Anstieg der Wechselanträge – nicht zuletzt, weil mehrere Mitbewerber ihren Zusatzbeitrag in diesem Jahr stabil halten oder sogar leicht senken konnten.
Allerdings sollten Mitglieder nicht allein auf den Prozentsatz schielen. Rabattprogramme, Bonusmodelle und Servicequalität unterscheiden sich teils erheblich. Wer also Nutzen aus dem Sonderkündigungsrecht ziehen möchte, sollte nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch Leistungsumfang und Erreichbarkeit der neuen Kasse prüfen.