Hat die Justiz aus dem Fall gelernt?

Bayern richtet seit 2024 Sonderdezernate für Wiederaufnahmen ein, Sachverständigen-Standards werden verschärft, das Bundesgesetz zur Strafverfolgungsentschädigung steht zur Reform an. Fehlurteile sollen seltener, Korrekturen schneller werden.
Doch Kritiker mahnen: Solange Gutachten und Indizien höher gewichtet werden als Zweifel, bleibe die Gefahr systemimmanent. Genditzkis Geschichte taugt zum warnenden Lehrbuch – nicht zum Schlussstrich.
Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf den Mann, der jetzt neu anfangen muss …