Die Kläger: Wer zieht vor das Gericht?

Angeführt wird die Initiative vom Bundes- und Landesverband Baden-Württemberg der „Partei der Rentner“. Unterstützt wird sie von Anwalt Wolfgang Maurer und mehreren Seniorenvertretungen, die sich seit Jahren als Sprachrohr jener verstehen, die „doppelt zahlen“: erst Beiträge, dann Steuern.
Ihre Strategie: Mit Artikel 14 GG (Eigentumsschutz) und dem Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 GG argumentieren sie, dass Beitragszahler Eigentum abgeben und dafür eine zweckgebundene Gegenleistung erwarten dürfen. Verstoße der Staat dagegen, müsse er erstatten – plus Zinsen.
Als Nächstes nehmen wir das eigentliche Pulverfass unter die Lupe …