Gesetzgeber in Zugzwang – aber reicht das?

Mit der letzten Novelle des Postgesetzes gilt bereits eine Kennzeichnungspflicht für Sendungen über 20 Kilogramm. Zusätzlich sollen Pakete oberhalb dieser Schwelle nach Möglichkeit von zwei Personen zugestellt werden. Brancheninsider kritisieren jedoch, dass die Regelung in der Praxis nur schwer umsetzbar ist: Doppelbesetzungen seien teuer und ließen sich in ländlichen Gebieten kaum realisieren.
Zudem bleibt das gesetzliche Höchstgewicht bislang unverändert bei 31,5 Kilogramm. Für viele Zusteller sind das beinahe untragbare Dimensionen, zumal die Zahl besonders schwerer Pakete in den vergangenen zwölf Monaten deutlich angezogen hat. Während Politik und Aufsichtsbehörden noch evaluieren, wie sich die jüngsten Änderungen auswirken, wächst der Druck aus der Branche.