Was sich für Alltag und Handel ändert

Für Privatkäufer:innen ändert sich weniger als befürchtet: Erwerbe von Person zu Person außerhalb eines gewerblichen Kontexts fallen nicht unter die neue Obergrenze. Wer also sein gebrauchtes Auto privat verkauft, darf auch künftig größere Bargeldsummen übergeben – sofern das nationale Recht es zulässt.
Anders sieht es im professionellen Umfeld aus. Händler:innen müssen ab Geltungstermin streng nachweisen, dass Barumsätze die neue Schwelle nicht überschreiten. Kassensysteme werden entsprechend nachgerüstet, und viele Branchen erwägen, Barzahlungen ganz aus dem Sortiment zu nehmen, um Risiken zu vermeiden.