Bewährungsstrafe statt Gefängnis – Empörung im Publikum

Elf Monate auf Bewährung, dazu eine Geldstrafe: Für viele Zuschauer und Opfer ein spürbar zu mildes Ergebnis. Ein Berufsverbot verhängte das Gericht nicht. Stattdessen verwies es auf die Ärztekammer, die nun über den Entzug der Approbation entscheiden muss.
Die Staatsanwaltschaft signalisierte, dass das medizinische Standesrecht häufig strenger ist als das Strafrecht. Doch bis zur endgültigen Entscheidung darf der Beschuldigte theoretisch weiterpraktizieren – wenn auch nicht mehr in Tuttlingen.
Bleibt die Frage: Welche Folgen hat das Urteil für die Opfer – und für den Ruf des Berufsstandes? …