Das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig schlägt hohe Wellen: Eine neu gewählte muslimische Schöffin verliert ihr Ehrenamt, weil sie in der Hauptverhandlung ihr Kopftuch nicht ablegen will. Zwischen Neutralitätsgebot und Religionsfreiheit entbrennt ein Konflikt, der weit über den Gerichtssaal hinausreicht.
Der Paukenschlag aus Braunschweig

Mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 erklärte der Strafsenat des OLG Braunschweig die Schöffin ihres Amtes für enthoben. Grundlage war § 31a Niedersächsisches Justizgesetz, der sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole für Personen mit richterlichen Aufgaben untersagt.
Die Richter sahen im Kopftuch einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und werteten die Weigerung der Frau als „gröbliche Amtspflichtverletzung“ – eine Entscheidung, die die Justizlandschaft erschüttert. Wie es zu diesem Eklat kam, beleuchtet der nächste Abschnitt.