Rechtlicher Blickwinkel: Von Bußgeld bis Schadensersatz

Nach Einschätzung mehrerer Antidiskriminierungs-Expert*innen könnte der Vorfall unter § 19 AGG fallen, der ungerechtfertigte Benachteiligungen bei Dienstleistungen untersagt. Kommt es zur Klage, drohen der Betreiber-GmbH nicht nur Geldbußen, sondern auch zivilrechtliche Entschädigungszahlungen.
Das Landratsamt hat inzwischen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ein Mediationsgespräch mit dem Paar ist für kommende Woche angesetzt; begleitet wird es von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Währenddessen spürt die Therme die Folgen bereits an der Kasse …