Jetzt ist es amtlich: Das wird ab 29. November Pflicht

Ab dem 29. November 2026 darf kein neu typgenehmigtes Auto mehr ohne den digitalen Umwelt-Fahrzeugpass (EVP) auf Europas Straßen – so steht es in der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung. Der Pass erscheint als QR-Code auf der Scheibe und als Datei in der neuen „i-Kfz“-App. Beim Zulassen wird er automatisch mit den Datenbanken von TÜV und Hersteller verknüpft.
Für Halter bedeutet das: Keine Extra-Kosten, aber strikte Mitführungspflicht in elektronischer Form. Werkstätten dürfen Ölwechsel, Batterietausch oder Motorumbauten nur noch eintragen, wenn sie den Pass aktualisieren. Wer sein Auto ohne gültigen EVP erwischt wird, zahlt bis zu 1.000 Euro Bußgeld – und das ist erst der Anfang einer umfassenden Transparenz-Offensive im Straßenverkehr.
Weitere Details zur praktischen Umsetzung liefert das Verkehrsministerium in den kommenden Wochen – wir bleiben dran.