Warum der Gesetzgeber jetzt durchgreift

Hintergrund ist eine Mitte März verabschiedete Änderung der Gefahrstoffverordnung, die am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Darin hat der Bund die Bußgeldspanne für den unsachgemäßen Transport krebserregender Stoffe massiv angehoben. Bislang drohten Privatleuten maximal 5000 Euro, jetzt stehen bis zu 50 000 Euro plus ein Eintrag im Gewerbezentralregister im Raum, wenn „gesundheitsgefährdende, faserförmige Gefahrstoffe“ ungesichert auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.
Gesundheitsexperten schlagen seit Monaten Alarm: Bereits wenige Fasern können laut Bundesinstitut für Risikobewertung schwere Lungenerkrankungen auslösen. Wird feiner Staub während der Fahrt verweht, sind Passanten, nachfolgende Fahrzeuge und schließlich auch Einsatzkräfte bei Kontrollen gefährdet.