Das verbotene Gut

Erst beim Blick auf den neuen Tatbestandskatalog wird klar, worauf die Beamten es wirklich abgesehen haben: Asbesthaltiger Bauschutt – allen voran alte Eternitplatten, Rohrummantelungen, Fassaden- und Dachziegel. Das Material ist seit 1993 verboten, taucht aber in praktisch jeder zweiten Sanierung noch auf. Wer solche Platten oder Bruchstücke unverpackt auf den Anhänger legt, verstößt gleich mehrfach: gegen die Gefahrstoff-, die Abfall- und die Straßenverkehrsordnung.
Die Strafen sind drakonisch: Bei Fahrlässigkeit werden mindestens 10 000 Euro fällig, in schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Besonders hart trifft es Wiederholungstäter oder jene, die „vorsätzlich eine Gefährdung Dritter in Kauf nehmen“ – also bewusst ohne staubdichte Verpackung fahren.