Viel mehr als nur Studierende: Diese Gruppen profitieren jetzt

Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege erhält, ist längst beitragsfrei. Neu ist: Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen müssen künftig keinen Cent mehr zahlen – unabhängig von der Pflegestufe.
Nicht vergessen: Menschen mit Schwerbehinderung und dem Merkzeichen „RF“ können statt der bisherigen Ermäßigung jetzt eine vollständige Befreiung beantragen, wenn die Teilhabe am öffentlichen Leben dauerhaft eingeschränkt ist. Die Zahlen sprechen von zehntausenden Betroffenen.
Welche Hürde verhindert, dass all diese Befreiungen automatisch greifen? Die Antwort folgt sofort.