Der Stolperstein, an dem viele scheitern

Die Befreiung gibt es ausschließlich auf Antrag – und der muss innerhalb von drei Monaten nach Anspruchsbeginn gestellt sein. Wird zu spät gehandelt, bleibt nur die Hoffnung auf Rückerstattung, bis der Bescheid nachbearbeitet ist.
Formulare und Nachweise lädt man online herunter, druckt sie aus und schickt alles unterschrieben zum Beitragsservice. Ein Versäumnis reicht, und die Frist ist passé – samt weiterlaufender Abbuchungen.
Richtig brisant wird es, wenn Kriminelle ins Spiel kommen. Warum gefälschte Portale gerade jetzt Hochkonjunktur haben, klären wir als Nächstes.