Ein Facebook-Kommentar, ein Rentner und die berühmteste Lügennase der Welt: Mehr brauchte es nicht, um eine Debatte über Meinungsfreiheit, Ehrenschutz und politisches Fingerspitzengefühl zu entfachen.
Unerwartete Wendung

Die Bezeichnung von Friedrich Merz als „Pinocchio“ bleibt für einen Facebook-Nutzer ohne juristische Folgen.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein. Begründung: Es handle sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Machtkritik.
Damit ist klar: Der Kommentar erfüllt nicht den Straftatbestand der Beleidigung – auch nicht nach Paragraf 188 StGB, der Politiker besonders schützt.