Warum Abschleppen selten eine Option ist

Sobald das abgestellte Fahrzeug Einfahrten, Rettungswege oder Hydranten blockiert, kann die Polizei rasch handeln. In diesen klar geregelten Fällen droht dem Falschparker nicht nur ein Abschleppen, sondern auch ein Bußgeld. Anders sieht es aber aus, wenn das Auto zwar lästig, aber regelkonform am Fahrbahnrand parkt. Hierfür gibt das Gesetz Anwohnern nahezu keine Handhabe – selbst dann, wenn der Wagen tagelang nicht bewegt wird.
Viele Betroffene wenden sich an Ordnungsamt oder Polizei, doch die Beamten winken oft ab: Solange das Auto zugelassen, verkehrstüchtig und korrekt geparkt ist, besteht kein Abschleppgrund. Die Beamten können höchstens einen Hinweiszettel hinterlassen oder Halterdaten ermitteln – ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt, dessen Erfolg ungewiss bleibt.