Die entscheidende Regel: So lange darf ein Auto wirklich stehen

Erst ein Blick in § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schafft Klarheit: Für Pkw gibt es kein festes Zeitlimit, solange sämtliche Parkverbote eingehalten werden. Das bedeutet konkret: Ein fremdes Auto darf unbegrenzt vor Ihrem Haus parken, sofern es niemanden behindert, keine Verbotszone missachtet und verkehrssicher ist. Die Eigentümer- oder Anwohnerrechte enden in dem Moment, in dem sich das Fahrzeug rechtmäßig auf öffentlichem Grund befindet.
Ergreifen dürfen Sie als genervte:r Anwohner:in dennoch etwas – aber nur, wenn sich die Situation ändert: Beispielsweise, wenn das Auto abgemeldet erscheint, Öl verliert oder Teile fehlen. Dann kann das Ordnungsamt wegen Sicherheits- oder Umweltrisiken einschreiten. Solange jedoch alles ordnungsgemäß ist, müssen Anwohner akzeptieren, dass öffentliche Straßen allen gehören – auch dem scheinbar „ewigen“ Fremdparker vor der eigenen Haustür.