Mythen und Halbwahrheiten um die Zwei-Wochen-Frist

In Internetforen kursiert hartnäckig die Behauptung, ein Fahrzeug dürfe höchstens 14 Tage an derselben Stelle stehen. Tatsächlich existiert diese Zwei-Wochen-Regel – aber nur für Anhänger ohne Zugfahrzeug. Für Pkw, Motorräder oder Wohnmobile gilt sie schlicht nicht. Dennoch hält sich das Gerücht, weil manche Kommunen bei „offensichtlich abgestellten“ Schrottfahrzeugen ähnlich lange Beobachtungsfristen anlegen, bevor sie eingreifen.
Hinzu kommt das Missverständnis, dass regelmäßiges Umparken – etwa einmal in der Woche ein paar Meter vor oder zurück – nötig sei, um die eigene Berechtigung zu wahren. Auch das ist falsch. Ein korrekt zugelassenes und einsatzbereites Auto darf grundsätzlich dort stehen bleiben, ohne dass der Halter es zwischenzeitlich bewegen muss.