Die rechtliche Grauzone

Juristen sprechen von einer „konkludenten Nutzungsvereinbarung“: Wer das Gelände befährt, akzeptiere automatisch dessen Regeln – auch wenn er das Kleingedruckte erst im Nachhinein entdeckt. Dennoch raten Verbraucherschützer, die Forderung nicht vorschnell zu begleichen. Mehrere Fälle landeten bereits vor Bezirksgerichten; bislang fehlt jedoch ein richtungsweisendes Urteil.
Besonders heikel: Die Summe von 372 Euro übersteigt selbst viele behördliche Maut- oder Halteverstöße. Sollte ein Richter das Vorgehen für unverhältnismäßig erklären, könnte es zum Präzedenzfall für private Parkplatzdienste werden, die immer häufiger automatische Inkassosysteme einsetzen.