Ein Donnerschlag aus Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hebt eine 39 Jahre alte Einzelvereinbarung aus den Angeln – und plötzlich stehen für einen ehemaligen Fondsmanager fast 100.000 Euro mehr Betriebsrente auf dem Spiel.
Der Paukenschlag im Sitzungssaal

Als der 3. Senat des BAG am Freitagmorgen das Urteil verkündete, stockte selbst erfahrenen Arbeitsrechtlern der Atem. Im Kern geht es um die Frage, ob Arbeitgeber sich ewig auf längst überholte Einzelabreden berufen dürfen.
Mit der Entscheidung setzen die Richter ein Ausrufezeichen – doch welche Summe genau auf dem Spiel steht, verraten wir gleich. Lassen Sie uns erst klären, wer eigentlich klagte und warum es überhaupt so weit kommen musste.