Signalwirkung für Millionen Ruheständler

Das BAG macht klar: Wer spätere Versorgungsordnungen dauerhaft ignoriert, verstößt gegen Fairness-Grundsätze. Alte Verzichtserklärungen verlieren damit an Sprengkraft.
Betriebsrentner mit Verträgen aus den 80ern oder 90ern sollten deshalb jetzt ganz genau hinsehen – gleich zeigen wir, wie Sie Ihren eigenen Anspruch prüfen können.