Die lange Reise eines Ex-Fondsmanagers

Der Kläger, inzwischen 67 Jahre alt, hatte 1987 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, die ihn außerhalb des firmeneigenen Versorgungssystems verortete. Jahrzehnte später stellte sich heraus, dass jüngere Kollegen dank neuer Versorgungsordnung deutlich besser dastanden.
Er zog vors BAG – und bekam nun Recht. Doch was machte die alte Vereinbarung so problematisch? Das führt uns zu einem entscheidenden zeitlichen Sprung.