Die aktuellen Richtwerte für die Vermögensgrenze 2026

Jetzt wird es konkret: Für das erste Haushaltsmitglied gelten 60.000 Euro als Schwelle; für jede weitere Person kommen 30.000 Euro obendrauf. Liegt das verwertbare Vermögen darüber, droht eine Ablehnung – selbst bei minimalem Einkommen.
Ein Zwei-Personen-Haushalt darf somit 90.000 Euro besitzen, eine vierköpfige Familie schon 150.000 Euro. Entscheidend ist immer das verwertbare Kapital: also Giro- und Tagesgeld, Wertpapiere, Zweitimmobilien oder Edelmetalle, nicht jedoch die selbst bewohnte Wohnung.
Gibt es dennoch Schlupflöcher für Sparfüchse?