Wenn die Behörde anders tickt: Ermessensspielraum & Praxis

Gerichte betonen immer wieder, dass die Zahlen nur Orientierungswerte sind. Im Einzelfall kann ein Vermögen leicht unter 60.000 Euro bereits als „erheblich“ gelten – oder umgekehrt ein höheres Guthaben akzeptiert werden, wenn dringende Gründe vorliegen.
Daher lohnt es sich, Nachweise über laufende Verpflichtungen, Pflegekosten oder befristete Sparziele griffbereit zu haben. Eine saubere Aufstellung überzeugt Sachbearbeiter besser als jede Diskussion über Paragrafen.
Bleibt die Frage: Wann ändern sich die Grenzen endlich offiziell?