Die große Ausnahme: Altersvorsorge bis 90.000 € bleibt tabu

Staatsfonds, Riester-Vertrag oder betriebliche Rente können beruhigen: Ist das Geld bis zum Ruhestand vertraglich gebunden, zählt es nicht als verwertbar. In solchen Fällen bleibt ein Schonvermögen von 1.500 Euro pro Lebensjahr, maximal 90.000 Euro, außen vor.
Wer also 50 Jahre alt ist, darf zusätzlich 75.000 Euro in reiner Altersvorsorge parken – völlig ohne Auswirkungen auf den Wohngeldbescheid. Wichtig: Der Zugriff vor Rentenbeginn muss ausgeschlossen sein, sonst wird angerechnet.
Doch was, wenn die Behörde trotz scheinbar klarer Regeln anders entscheidet?