Folie, Sticker oder Vignette wirken wie harmloser Zierrat – doch wer beim Kleben daneben greift, riskiert mehr als nur ein Knöllchen. Die Straßenverkehrszulassungsordnung 2026 zieht hier klare Grenzen und ahndet Fehler mit empfindlichen Geldbußen bis hin zum Verlust der Betriebserlaubnis.
Alles beginnt mit harmlosen Stickern – doch der Schein trügt

Bunte Vereins-Logos, Fische oder Comic-Helden auf der Heckscheibe sehen niedlich aus, trotzdem gelten sie als Fahrzeugveränderung. Wird dadurch die Sicht nach hinten oder zur Seite beeinträchtigt, kann der TÜV bereits beim nächsten Termin die Plakette verweigern. Im Extremfall erlischt die Betriebserlaubnis und die Versicherung zahlt bei einem Unfall nicht.
Viele Autofahrer unterschätzen dabei, dass schon eine Fläche von 0,1 m² als sicherheitsrelevant gilt. Größere Motive müssen daher unbedingt außerhalb des direkten Sichtfeldes bleiben. Doch die größten Fallen lauern nicht bei klassischen Aufklebern, sondern bei großflächigen Tönungsfolien – schauen wir genauer hin.