Tönungsfolien: Wo das Auge der Polizei zuerst hinschaut

Vordere Seitenscheiben und die Windschutzscheibe sind 2026 praktisch eine verbotene Zone für dunkle Folien. Nur hinter der B-Säule darf getönt werden – und selbst dort ausschließlich mit Folien, die eine gültige Bauartgenehmigung besitzen. Wer sie montiert, muss das Prüfzertifikat stets mitführen, falls es nicht bereits im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Noch kritischer sind spiegelnde oder reflektierende Folien: Sie gelten als „lichttechnische Einrichtung“ und sind seit Januar 2025 komplett untersagt. Wer dennoch glänzt, kann bei einer Kontrolle neben 90 € Bußgeld und einem Punkt auch die Stilllegung des Fahrzeugs kassieren. Und bei den scheinbar kleinen Stickern? Da entscheidet oft ein unscheinbares Maßband.