Sticker im Sichtfeld: Die 30-mal-30-Regel

Über dem Lenkrad erstreckt sich ein unsichtbares Rechteck von 30 × 30 cm. Kein Aufkleber, keine Vignette und keine Umweltplakette dürfen dort auftauchen – sonst erlischt die ABE im selben Moment. Auch der Rest der Frontscheibe ist heikel: Mehr als ein Viertel der Glasfläche darf insgesamt nicht beklebt sein.
Die Regel gilt sinngemäß für vordere Seitenfenster, weil Schulterblick und Spurwechsel freie Sicht verlangen. Auf Heck- und Fondscheiben ist man großzügiger; dort gleichen die Außenspiegel eingeschränkte Sicht aus. Ein Bereich jedoch bleibt für jede Art von Folie absolut tabu – und der klebt am Heck.