Auswirkungen auf Minijobs und Teilzeitbeschäftigung

Die Anhebung des Mindestlohns hat auch direkte Folgen für Minijobber. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird an den Mindestlohn gekoppelt und steigt deshalb auf etwa 603 Euro im Jahr 2026 und 633 Euro im Jahr 2027. Das bedeutet, dass Minijobber trotz höherem Stundenlohn weiterhin ähnlich viele Stunden arbeiten können, ohne ihre Minijob-Status zu verlieren.
Für viele Teilzeitkräfte bedeutet die Erhöhung eine spürbare Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Gerade Frauen, die häufig in Teilzeit arbeiten, profitieren von der Anpassung. In Branchen wie dem Gastgewerbe, wo ein großer Anteil der Beschäftigten den Mindestlohn erhält, wird sich das Einkommen für viele deutlich erhöhen.
Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig der Mindestlohn als Instrument zur Bekämpfung von Niedriglöhnen ist und wie er für mehr soziale Gerechtigkeit sorgt.
Im nächsten Abschnitt beleuchten wir die Kritik und Herausforderungen, die mit der Mindestlohnerhöhung einhergehen.