Entwicklung des Mindestlohns seit Einführung 2015

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und lag damals bei 8,50 Euro pro Stunde. Seitdem wurde er mehrfach angehoben, zuletzt 2025 auf 12,82 Euro.
Diese schrittweisen Erhöhungen haben dazu beigetragen, den Niedriglohnsektor zu verkleinern und Millionen Arbeitnehmer vor Armut zu schützen. Der Mindestlohn gilt heute branchenübergreifend und sorgt für eine verbindliche Lohnuntergrenze.
Mit den anstehenden Erhöhungen auf 13,90 Euro 2026 und 14,60 Euro 2027 wird die Entwicklung fortgesetzt, um die Löhne weiter an die Lebenshaltungskosten und Tariflöhne anzupassen.
Im nächsten Abschnitt beleuchten wir, wie diese Anpassungen speziell den Arbeitsmarkt und die Beschäftigtenzahlen beeinflussen.