Ab April 2026: 83.000 Ukrainer verlieren GKV-Schutz – drastische Einschränkungen

Mit dem Stopp des Bürgergeldes greift automatisch ein Rechtskreiswechsel:
Betroffene Ukrainer fallen künftig unter das Asylbewerberleistungsgesetz – und damit aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Das bedeutet: Nur noch eine Minimalversorgung, u. a.
– Behandlung akuter Erkrankungen
– Schmerzbehandlungen
– Basisimpfungen
– Vorsorge nur eingeschränkt
– Zahnersatz nur im Notfall
Mehr als 83.000 Menschen sind betroffen – viele von ihnen traumatisiert durch den Krieg.